Mitteilungen des Reichsverbandes ...

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Mitteilungen des Reichsverbandes der Privaten Gemeinnützigen Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands 1. 1921/23 – 4. 1926, März
Freie Wohlfahrtspflege 1. 1926/27 – 8. 1933/34
Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen der freien Wohlfahrtspflege 9. 1934/35 – 19. 1944/45

Beilage:
Mitteilungen aus dem Gebiete der Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsfragen 1928/29. 4. 1929/30 – 8. 1933/34

(Freie Wohlfahrtspflege; 7)

7.150 Seiten auf 93 Mikrofiches
2005, ISBN 3-89131-470-1

Diazo negativ: EUR 550,– (ohne Mwst.) / EUR 654,50 (inkl. Mwst.)
Silber negativ: EUR 660,– (ohne Mwst.) / EUR 785,40 (inkl. Mwst.)

Die Umformung der losen Vereinigungen freier gemeinnütziger Anstalten und Vereine zu festen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege setzte bereits im Ersten Weltkrieg ein. Je stärker sich der Staat durch Zuschüsse und Regelungen zur Qualitätssicherung in die Arbeit der Wohlfahrtspflege einschaltete, um so deutlicher wurde auch das Bedürfnis nach einem schlagkräftigen Zusammenschluß dieser neu formierten freien Verbände. Seit 1919 bestand der »Reichsverband der Privaten Gemeinnützigen Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands«, der praktische Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Anstalten entwickelte. Zwei Jahre später schlossen sich die konfessionellen Verbände (Caritas, Innere Mission, Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden) mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge zur »Reichsgemeinschaft von Hauptverbänden der freien Wohlfahrtspflege« zusammen. Diese noch lose Verbindung wurde Ende 1924 von der «Deutschen Liga der freien Wohlfahrtspflege« abgelöst, der neben Caritas, Innerer Mission, und jüdischer Wohlfahrt auch der 1924 gegründete »Fünfte Wohlfahrtsverband« (ab 1931: »Paritätischer Wohlfahrtsverband«), der Zentralwohlfahrtsausschuß der Christlichen Arbeiterschaft und seit 1926 das Deutsche Rote Kreuz angehörten. Mit der weltanschaulich abseits stehenden Arbeiterwohlfahrt, die vom Staat ebenfalls als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege anerkannt war, bestanden regelmäßige Arbeitsbeziehungen.

Der Wechsel der Organisationen wird auch an den gemeinsamen Periodika deutlich: Das Mitteilungsblatt des Reichsverbandes der Privaten Gemeinnützigen Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands, das zwischen 1921 und 1926 erschien, ging 1926 in der Zeitschrift Freie Wohlfahrtspflege auf, dem neu gegründeten Organ der Liga und des Fünften Wohlfahrtsverbandes. Die Inhalte waren wesentlich durch die Aufgaben der Zusammenschlüsse bestimmt: Die Liga vertrat die Spitzenverbände gegenüber der Öffentlichkeit und dem Staat, der die Stellung der freien Wohlfahrtspflege durch reichsgesetzliche Regelungen weiter festigte. Entsprechend dient die gemeinsame Zeitschrift nicht nur der Verbreitung der amtlichen Vorschriften, sondern zunehmend auch der programmatischen Darstellung der Positionen der Wohlfahrtsverbände und der Diskussion des dynamischen Verhältnisses von freier und öffentlicher Wohlfahrtspflege. Gemeinsame Vorhaben der Liga und des Reichsverbandes werden behandelt, wie etwa die »Wibu«-Einkaufsgenossenschaft, die »Hilfskasse« der freien Wohlfahrtspflege (heute: Bank für Sozialwirtschaft), die Gründung einer eigenen Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege und die Winterhilfe der Jahre 1931 bis 1933.

Die Nationalsozialisten zerschlugen 1933 die Wohlfahrtsverbände; nur Innere Mission und Caritas konnten sich neben der neu gegründeten Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt behaupten. Die Liga wurde zu einer »Reichsarbeitsgemeinschaft« umgeformt, die als bloßes Machtinstrument der NSV dienen sollte und bald bedeutungslos war. Entsprechend wurde auch die Zeitschrift mit dem Jahrgang 1933/34 eingestellt.