Regesta sive Rerum Boicarum Autographa
Regesta sive Rerum Boicarum Autographa (ad annum usque 1300) Bd. I–XIII, München 1822 – 1854; Bd. XIV (Register), München 1927
6.220 Seiten auf 72 Mikrofiches
2000, ISBN 3-89131-356-X
Diazo negativ: EUR 690,–
(ohne Mwst.)
/ EUR 821,10
(inkl. Mwst.)
Silber negativ: EUR 828,–
(ohne Mwst.)
/ EUR 985,32
(inkl. Mwst.)
Eine Herkulesarbeit an archivalischen Recherchen mußte in mehreren Jahrzehnten bewältigt werden, um mit Hilfe dieses Monumentalwerkes zu bayerischen Regesten 773 – 1436 »den unermeßlichen Wert der Geschichtskenntnis« den Leserinnen und Lesern näherbringen zu können. Allein der Registerband kommt nicht nur dem bayerischen Regionalforscher und Genealogen zugute: Die Regesta Boica mit 36.000 Urkundenauszügen reichen inhaltlich-gegenständlich weit über die Grenzen des mittelalterlichen Bayerns hinaus. Annähernd 700 Jahre mitteleuropäischer Geschichte in all ihren Facetten – von politischer Geschichte über Hochadel und Fürstenhäuser bis zur bürgerlichen Geschlechtergeschichte – werden in ihnen lebendig.
Die Entstehung des Monumentalwerkes Regesta sive rerum Boicarum autographa... geht auf das besonders ehrgeizige Vorhaben des vormals in Diensten von Hardenbergs stehenden brandenburgischen Geheimen Archivars auf der Plassenburg/Kulmbach Karl Heinrich Ritter von Lang (1764 – 1835) zurück. Seit 1806 in bayerischen Diensten stehend, schwebte dem Direktor des Bayerischen Allgemeinen Reichsarchivs (1812) und späteren Korrespondierenden Mitglied der Frankfurter Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde (1819) das wissenschaftliche Procedere vor, indem sämtliche Hauptarchive und Provinzarchive – Königliche Archive, Geheimes Hausarchiv, Geheimes Staatsarchiv, Provinzarchive – Ritter von Lang die in Frage kommenden Urkunden und Regesten fertigten und schickten. Lang wollte nur sogenannte »Autographen« – keinesfalls Abschriften – in seinem Monumentalwerk berücksichtigt wissen. So erschien Bd. I mit Urkunden von 773 – 1200 im April 1822, Bd. II (1201 – 1250) Weihnachten 1823, Bd. III (1251 – 1275) Juli/August 1825, Bd. IV (1276 – 1300) in doppelter Stärke mit »Supplementen« der vorangehenden Bände gegen Jahresende 1828. Chronologisch zunächst auf das Jahr 1329 (Wittelsbachischer Hausvertrag von Pavia) festgesetzt, dann auf das Jahr 1300 als Zeitgrenze zurückverlegt, fanden die gegraphischen Abteilungen Bavarica, Alemanica, Franconica gleichsam in synchronistischer Übersicht Berücksichtigung. Die Urkundenauszüge in diesem Tagebuch sind jeweils mit Quellen-Querverweisen und teilweise mit Anmerkungen versehen. Als Eintrag unter dem 12.2.1417 lesen wir etwa: »Der Rath und die Bürger der Stadt Kitzpühel schwören, dem Herzog Ludweig in Bayern als ihrem rechten Herrn gehorsam und unterthänig zu seyn.«
Später (1831) sollte Ritter von Lang mit seiner Abhandlung »Baierns alte Grafschaften und Gebiete als Fortsetzung von Baierns Gauen urkundlich und geschichtlich nachgewiesen« erneut in wissenschaftliche Gegnerschaft zu den sogenannten »Altbayern« treten, welche die vielfach widerlegte historische Sichtweise, Franken habe einst zum »bayerischen Nordgau« territorial gehört, von München aus lancierten.
Noch vor dem Erscheinen von Bd. IV war daran gedacht, den zeitlichen Rahmen der Regesta Boica über das Jahr 1300 hinauszuschieben. Das Erscheinen von Bd. V (Continuationis I., 1836, jetzt ohne die geographische Blattgliederung) der neuen Regesta Boica sollte Ritter von Lang nicht mehr erleben. Bis zum Jahr 1854 erschienen die Bde. VI (1320 – 1331), VII (1332 – 1343), VIII (1344 – 1359), IX (1360 – 1377), X (1378 – 1393), XI (1394 – 1407), XII (1408 – 1422), XIII (1423 – 1436). Die Auflage der Bände betrug jeweils 500 Exemplare. Das Register von 1927 schließlich brachte den »längst ersehnten Schlüssel« zu dem großen Quellenwerk.
Dr. Riedner schreibt 1927 über die
Regesta Boica:
Sie bieten »in ihren beiläufig 36.000 Urkundenauszügen einen so ungemein reichen Stoff zur mittelalterlichen Geschichte, daß sie voraussichtlich noch auf lange Zeit für Wissenschaft und Heimatkunde unentbehrlich sein werden.«
Wenngleich die Regesta Boica nicht wie vorgesehen bis zum Regierungsantritt Herzog Maximilians I. von Bayern (1598) fortgesetzt werden konnten, bilden sie dennoch für die heutige Geschichtswissenschaft ein einzigartiges Quellenreservoir zur Geschichte Mitteleuropas bis in das Spätmittelalter. Sie stellen auch ein unentbehrliches Hilfsmittel zur Sichtung der Quellen zur bayerischen Geschichte im Mittelalter dar, deren wissenschaftliche Nutzung die nun vorliegende Mikrofiche Edition des Harald Fischer Verlages wesentlich erleichtert.